Honorar: transparent und fair!

Die Anwaltshonorare sind in Deutschland gesetzlich geregelt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).

Abrechnungsoptionen – klar und nachvollziehbar!

Bei gerichtlichen Verfahren entstehen neben den Anwaltskosten zusätzliche Gerichtskosten, welche sich nach dem Gerichtskostengesetz errechnen.

Die Kosten sind grundsätzlich vom jeweiligen Gegenstandswert abhängig. Wer die Kosten letztendlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt generell jede Partei selbst die Kosten für die erste Instanz.

In projektbezogenen Mandaten ist es möglich, einen Gegenstandswert zu vereinbaren. Die Gebühren richten sich im Einzelfall nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Darüber hinaus ist es möglich, ein Stundenhonorar zu vereinbaren, das, je nach Fall, zwischen 280 und 370 Euro liegt. In diesem Stundensatz sind sämtliche Nebenkosten enthalten, z. B. Sekretariatsarbeiten, Rechtsprechungsrecherchen in juristischen Datenbanken wie Juris, Beck-Online.

Rechtsschutz – übernahmefähige Kosten!

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist. Es wird ermittelt, ob die Rechtsschutzversicherung die notwendigen Kosten übernimmt, um einen Anspruch zu verfolgen oder eine Klage abzuwehren. Dazu gehören die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch ggf. erstattungsfähige Kosten der Gegenseite.

Entscheidungshilfe – Kosten und Risiken auf einen Blick!

Damit Sie von Anfang an die Kosten im Blick haben, erstellen wir Ihnen gerne bei Mandatsaufnahme eine Kosten-/Risikoanalyse. So erfahren Sie gleich, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen, aber auch, welche Kostenerstattungsansprüche bestehen.

Zögern Sie nicht, rechtzeitig in gute Beratung zu investieren!

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