Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Schon bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses können wir Ihnen behilflich sein. Es gibt die ersten Rechtsfragen beim Vorstellungsgespräch. Bei Fragen zum Datenschutz und zu Beteiligungen des Betriebsrates bei der Einstellung können wir Sie beraten, aber auch bei den zulässigen Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung und den Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei ungesicherter Beschäftigung des Arbeitnehmers.

Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen müssen die Regeln der allgemeinen Geschäftsbedingungen beachtet werden. Wenn Arbeitsverträge erstellt werden, berücksichtigen wir die neueste Rechtsprechung und können bestehende Arbeitsverträge einer AGB-Klausel-Kontrolle unterziehen. Wir prüfen auch, ob einzelvertraglich die Einbeziehung von Tarifverträgen für Sie sinnvoll wäre. Wir erstellen Arbeitsverträge für Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer, aber auch besondere Arbeitsverträge, z. B. befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitverträge. Auch die Vorstandsmitglieder benötigen Dienstverträge. Hier muss man Besonderheiten wie z. B. Wettbewerbsverbote und die AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen beachten. Wir beraten bei Dienstverträgen außerhalb des Arbeitsverhältnisses, wenn es z. B. um den freien Mitarbeitervertrag, den Handelsvertretervertrag, den Interimsmanager-Vertrag oder den in Heimarbeit Beschäftigten geht.

Bei Arbeitnehmerüberlassung sind wir Ihnen behilflich, die Erlaubnis dafür zu erlangen, und erstellen Ihnen auch die jeweiligen Verträge zwischen Arbeitnehmer und Verleiher sowie Verleiher und Entleiher.

Bei Fehlverhalten des Arbeitgebers und des Fehlverhalten des Arbeitnehmers begleiten wir Sie und können die entsprechenden Schritte einleiten. Dies gilt auch, wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und dessen Regelungen durchgesetzt werden müssen, um Diskriminierungen zu verhindern.
Mobbing im Arbeitsverhältnis kann rechtliche Folgen haben. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und können hier auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Möchten Sie einen Arbeitnehmer versetzen, oder droht Ihnen Versetzung? Auch dabei können wir behilflich sein.

Ein Schwerpunktbereich im Arbeitsrecht ist die Kündigung. Man unterscheidet zwischen Beendigungskündigung und Änderungskündigung, der Anfechtung eines Arbeitsvertrages, der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung – sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Arbeitnehmerseite her. Auch bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist vieles zu beachten. Hier stehen wir mit unserer Expertise zur Seite und wirken bei der Erstellung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen mit.

Die Geheimcodes der Zeugniserstellung sind uns bekannt. Hier können wir kompetent beraten.

Sie beabsichtigen, einen Betriebsrat zu errichten, oder haben als Betriebsrat konkrete Fragen zu Ihren Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten? Wie schaut es aus mit der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten? Bei der Lohngestaltung? Bei der Betriebsordnung? Beim Urlaub und personellen Angelegenheiten? Auch hier können wir dem Betriebsrat, aber auch dem Arbeitgeber mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Einigungsstellen-Verfahren sind besonders – hier verfügen wir über die erforderliche Erfahrung.

Beim Betriebsübergang sind wir gerne behilflich. Wir beraten Sie bei der Koordination bestehender Arbeitsverhältnisse. Und wenn das Arbeitsgericht bemüht werden muss, streiten wir für Sie nach allen Regeln der Kunst – in sämtlichen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht sowie im einstweiligen Rechtsschutz.

Baurecht

Wer baut, gleich ob Bauherr, Bauträger, Architekt, Ingenieur, Auftraggeber oder Auftragnehmer, ist sofort mit zahlreichen rechtlichen Normen befasst, obwohl ihm das oftmals gar nicht bewusst ist. Wichtig ist natürlich stets, dass man einen guten Bauvertrag hat, der insbesondere den Bestimmungen des AGB-Gesetzes entspricht. Schon im Vorfeld werden oft Bauleistungen vergeben, und schon bei Vertragsverhandlungen kann es zu Rechtsfragen kommen, die später dann gerichtlich oder in einem Schiedsverfahren zu klären sind. Bei dem Abschluss, der Änderung oder der vertraglichen Aufhebung eines Bauvertrages sind wir gerne behilflich.
Wir vertreten die Vertragsparteien, sowohl Bauherren als auch Handwerker, und sind auch im Baupreisrecht firm.

Geht es um die Vergütung von Bauleistungen, stellen sich viele Fragen, vor allen Dingen, wenn es zu nicht bestellten Bauleistungen kommt, die aber trotzdem notwendig waren. Was passiert, wenn sich die Preise, die ursprünglich vereinbart waren, während der Bauphase ändern bzw. geändert haben? Auch dies stellt oftmals die Parteien vor große Herausforderungen. Schließlich kann es sogar zum Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers kommen. Wie dieser vermieden bzw. wirksam durchgesetzt werden kann, erläutern wir.

Auch baurechtliche Probleme, die im Zusammenhang mit Nachträgen entstehen, lösen wir.

Die Abnahme des erstellten Werkes stellt die beteiligten Parteien oft vor große baurechtliche Herausforderungen. Hier ist juristischer Rat oft dringend gefordert. Wenn das Gewerk noch beschäftigt ist oder seine Tätigkeit schon beendet hat, können sich Mängel herausstellen, bzw. angelegt sein. Wie dann die Gewährleistungsvorschriften lauten und welche Rechte Auftraggeber und Auftragnehmer haben, dazu erhalten Sie von uns kompetente Antworten.
Auch Verjährungsfragen und Gewährleistungssicherheitenrecht bzw. Gewährleistungsbürgschaftsrecht gehört zu unserer Expertise.

Was geschieht bei Leistungsverzug des Auftragnehmers oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers? Was bedeuten Vertragsstrafen? Wie sind diese durchzusetzen? Was ist eine Behinderung, und wie ist damit umzugehen? Was passiert, wenn der Bauvertrag gar nichtig ist oder die vorzeitige Beendigung der Bauleistungspflicht entstanden ist, insbesondere nach einer Vertragskündigung? Auch hier verfügen wir über die notwendigen Kenntnisse, um Ihnen weiterzuhelfen.

Manchmal erscheint es auch sinnvoll, einen Prozess durch ein selbstständiges Beweisverfahren vorzubereiten oder auch außergerichtliche Beweissicherung vorzunehmen, damit, wenn es dann zum Streit kommt, der Beweislast entsprochen werden kann. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der zweckmäßigen Verfahrensart. Beispielsweise ist an Arrest und einstweilige Verfügung zur Sicherung baurechtlicher Ansprüche und die verschiedenen Klagen wie z. B. die Klage des Auftragnehmers auf Abnahme oder auf Vergütung der Bauleistung zu denken. Zu erwägen ist auch die Klage des Auftragnehmers auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek oder die Klage des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung oder auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss. Steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung zu, so sind wir auch hier behilflich, ebenfalls bei Klage auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit des Gewerkes.

Sollte der Auftraggeber Schadensersatzansprüche haben oder Anspruch auf Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Bauleistung, sind wir hier behilflich, das richtige Verfahren zu wählen und die baurechtlichen Ansprüche wirksam durchzusetzen.

Möglich ist auch die Klage auf Erstattung von Mehraufwendungen, auf Kostenvorschuss oder auf Schadensersatz nach außerordentlicher Kündigung eines Bauvertrages durch den Auftraggeber oder nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung. Hier helfen wir wirksam. Wir beherrschen hierbei sowohl die Klaviatur des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch diejenige der VOB/B.

Selbstverständlich sind uns auch die ab 01.01.2017 vorgesehenen bedeutenden Änderungen des Baurechts bekannt, und wir können Sie hierüber aufklären – gerne auch in einem Inhouse-Seminar.

Wir beraten Architekten und Ingenieure in allen Fragen der Vertragsgestaltung, der Haftung und des Honorars.

Nachlassplanung und Erbrecht

Eine vorausschauende Nachlassplanung bewirkt, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Wünschen weitergegeben wird und vermeidet Streit unter den Erben.

Je komplizierter die Familienverhältnisse und je größer das Vermögen, umso wichtiger ist eine professionelle Nachlassplanung. Eventuell müssen Scheidungen berücksichtigt werden und es wollen Kinder aus verschiedenen Ehen bedacht werden – ohne Planung erfolgt Aufteilung nach Gesetz. Die massgeschneiderte Lösung regelt bis ins kleinste Detail Ihre Wünsche und erwägt Rechte und Pflichten jeweiliger Berechtigter.

Als Unternehmer wollen Sie Ihr Lebenswerk in gute Hände weitergeben und für den Fortbestand sorgen. Hier gilt es, auf die möglichen Rechtsformen und deren Auswirkungen zu achten, sowie eine clevere steuerrechtliche Lösung zu finden.

Sind Immobilien und Grundstücke Teil der Vermögenswerte, sollten anfallende Erbschafts- und/oder Schenkungssteuern in einer geschickten Nachlassplanung eingeschätzt werden, um passende Lösungen und Entlastungseffekte rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Eine kluge Nachlassplanung kann gesellschaftsrechtliche und erbschaftsrechtliche Bereiche miteinander kombinieren. Kreative und individuelle Lösungen bewirken eine niedrigere Steuerlast und schaffen mehr Klarheit für die Erben. So sind Ihre Interessen für alle Beteiligten gut geordnet.

Vorbereitung zu Lebzeiten schafft Klarheit über die Verteilung der Erbschaft und erspart später Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Was bei der Planung in Ihrem ganz speziellen Fall berücksichtigt werden sollte, erarbeiten wir gerne für Sie in unserem erfahrenen Team.

Profitieren Sie von unserer über 30 jährigen Kompetenz, mit fachübergreifendem Weitblick und konstruktiv-individuellen Lösungen. Bei steuerrechtlichen Projekten, nutzen wir bewährte Synergieeffekte aus der Kooperation mit unserem Steuerberater-Team. Um die Dynamik im Steuergeschehen immer aktuell einzubeziehen, fließen Inputs von frischen Informationen und Ideen zusammen. So ist ein Höchstmaß an Professionalität, Kompetenz und Aktualität garantiert.

Eine umfassende rechtliche Beratung zum Thema Erbrecht, ist vor der Annahme einer Erbschaft anzuraten. Im Erbfall sind Unstimmigkeiten über die Verteilung des Nachlasses keine Seltenheit. Schnell kann es zu Streitigkeiten kommen.

Zur Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen, unterstützen wir Sie in außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Verfahren.

Erben mehrere Personen nach gesetzlicher Erbfolge, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Bis zur Teilung des Nachlasses entsteht sehr häufig Streit. Zu möglichen Pflichten, Rechte und die Regeln der gemeinschaftlichen Verwaltung, stehen wir gerne informierend und beratend zur Seite.

Was ist der Unterschied zu der Beratung der Banken und Versicherungsunternehmen, welche sich in diesen Fragen immer mehr Expertise selbst zuschreiben?

Nun, wir wissen um die erbrechtlichen Regelungen, die vertraglichen und testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten – wir kennen also die Einzelheiten bis ins letzte Detail. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, sind wir in der Lage die letzte Konsequenz von Regelungen zu überblicken, um Sie auch in dieser Situation sachgerecht zu beraten!

Über solche Expertise verfügt weder eine Bank noch eine Versicherung.

Wirtschaftsrecht

Das Recht folgt der Wirtschaft. Wirtschaftsrecht ist eine Materie, die unser tägliches Leben regelt und beherrscht. Wir praktizieren das Wirtschaftsrecht mit großer Leidenschaft und verfügen über besondere Expertise bei folgenden Themen:

Das Gesellschaftsrecht nimmt einen großen Teil im Wirtschaftsrecht ein. Immer wenn sich Personen zusammentun, um einen wirtschaftlichen Erfolg anzustreben, kommt sogleich das Gesellschaftsrecht ins Spiel. Wir beraten bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, aber auch bei Fragen der Gesellschaft gegenüber ihren Kunden, bei Fragen der Gesellschaft gegenüber Dritten und auch bei Fragen der Gesellschafter untereinander. Wir organisieren die Durchführung von Gesellschafterversammlungen, sodass wirksame Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden entsprechend dem, was vom Auftraggeber gewünscht ist.

Die Rechtsformen, in denen wir regelmäßig beraten, sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Verein, die Stiftung, die stille Beteiligung, die Unterbeteiligung, die GmbH & Co. KG. Fragen aus diesen Bereichen können wir kompetent und umfassend beantworten.

Der Unternehmenskauf stellt auch an den Berater besondere Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die Bewertung aller rechtlichen Vorgänge im Unternehmen. Man unterscheidet hier den sogenannten Asset Deal (die Gegenstände eines Unternehmens werden verkauft) von einem Share Deal (die Gesellschaftsanteile werden verkauft). Bei zahlreichen solchen Verkäufen und Fusionen waren wir bereits tätig und konnten mit unserem Expertenwissen dabei helfen, reibungslose Übergänge zu schaffen und die Ziele der Unternehmer bzw. des Unternehmens zu erreichen.

Bei Finanzierungsverträgen und bei der Kreditsicherung sind wir mit unserem Expertenwissen gerne behilflich. In jedem Unternehmen werden Verträge geschlossen, z. B. Kaufverträge, Vertriebsverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Bürgschaftsverträge, Leasingverträge, Factoringverträge etc.

Die richtige und für Sie vorteilhafte Gestaltung dieser Verträge ist unsere Aufgabe. Aber auch im internationalen Industrieanlagen-Geschäft sowie im internationalen Kauf- und Liefervertragsrecht sind wir firm.

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich vom Wohnraummietrecht ganz erheblich – wir beraten in beiden Bereichen. Zudem gehört das Immobiliarrecht ebenfalls zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeiten. Wir helfen und begleiten bei der Gestaltung von Grundstücksverträgen, Nießbrauchverträgen, Finanzierungsabsicherungen, Übertragungen etc. Und sollten hierbei steuerliche Fragen auftauchen, können diese durch unsere Kooperationspartner stets ordnungsgemäß beantwortet werden.

Dienstleistungsverträge, Werk- und Lieferverträge sowie der Versandhandel sind Bestandteile unserer Aufgabenbereiche.
Ebenso verfügen wir über Expertise in den Bereichen: Sportsponsoring, Sendungssponsoring und Musikrecht.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung des Staates zum Bürger und den juristischen Personen des Privatrechts wie z. B. der GmbH, der Aktiengesellschaft, der GmbH & Co. KG, der Kommanditgesellschaft, der OHG etc.

Wir verfügen über fachanwaltliche Expertise in genau diesem Bereich. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das öffentliche Baurecht. Hier sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Wir sind Gemeinden behilflich beim Aufstellen von Bebauungsplänen, vertreten aber genauso Bürger, die mit der Bauleitplanung der Kommune nicht einverstanden sind. Hier fertigen wir die erforderlichen Einwendungen, und notfalls führen wir auch die notwendigen gerichtlichen Verfahren durch, z. B. Normenkontrolle oder Klage des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, die auf Grundlage eines Bebauungsplanes erteilt worden ist.

Sollten Sie als Bauherr eine Baugenehmigung nicht erteilt bekommen haben, prüfen wir, ob die Ablehnung rechtmäßig war, und erheben erforderlichenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Erteilung der Baugenehmigung. Sollten Sie Adressat einer Beseitigungsverfügung oder einer Nutzungsuntersagung geworden sein (Rückbauverfügung), so helfen wir Ihnen, effektiven Rechtsschutz zu suchen.

Sie sind Investor und wollen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Gemeinde im Wege der Public Private Partnership und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag entwickeln? Dann finden Sie bei uns die hierfür notwendige Expertise. Wir verfügen des Weiteren über umfangreiche Kenntnisse im Zusammenhang mit der Errichtung von Factory-Outlet-Centern, d. h., wir kennen uns mit großflächigem und kleinflächigem Einzelhandel und den dafür erforderlichen Baugenehmigungen bzw. den dafür erforderlichen baurechtlichen Verfahren inkl. der gerichtlichen Durchsetzung aus.

Wir vertreten jedoch auch nachbarschaftliche Auseinandersetzungen im öffentlichen Baurecht, wenn sich herausstellt, dass Vorschriften verletzt werden, die gerade dem Schutz des Nachbarn dienen. Hier stellen wir die effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten sicher.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Umweltrecht, namentlich das Immissionsschutzrecht, das Bodenschutz- und Altlastenrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht. Wie auch im öffentlichen Baurecht verstehen wir uns hier häufig als Projektmanager, wenn es darum geht, schnellstmöglich die erforderliche Erlaubnis zu erlangen.

Wir vertreten namhafte Unternehmen aus der Stahlindustrie sowie Unternehmen der erneuerbaren Energien. Auch namhafte Abfallverwerter befinden sich unter unserer Mandantschaft. Wir helfen gerne dabei, die notwendigen Erlaubnisse auf Behördenebene zu erlangen. Wir können aber auch Ihre Rechte effektiv durch die gerichtlichen Verfahren durchsetzen.
Genauso können wir dank unserer Erfahrungen auch wirksam Einwender gegen entsprechende Industrieanlagen oder Bauwerke vertreten. Des Weiteren verfügen wir über Kompetenz im Bereich der sogenannten Environmental Compliance. D. h., wir können die Unternehmen bei Fragen, welche umweltrechtlichen Vorschriften und Standards einzuhalten seien, um Anlagen legal zu betreiben, kompetent beraten.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht wird geprägt vom Gewerberecht, dem Handwerksrecht sowie dem Personenbeförderungsrecht. Geht es um den Widerruf z. B. einer Maklererlaubnis oder um Fragen der Erlaubnis, als Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsvermittler tätig zu sein, helfen wir bei der Erlangung der Erlaubnis, aber auch dann, wenn der Entzug der Erlaubnis droht. Das Gleiche gilt für den Handwerker im Bereich des Handwerksrechts oder für den Gaststätteninhaber, z. B. wenn es um den Betrieb einer Diskothek geht oder um den Betrieb eines Biergartens.

Im Subventions- und Beihilferecht helfen wir, wenn der Widerruf eines Zuwendungsbescheides droht oder erfolgt oder wenn Beihilfen zurückgefordert werden. Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Konkurrent zu Unrecht eine Subvention und somit einen Vorteil Ihnen gegenüber ohne Rechtsgrundlage erlangt hat.

Im Kommunalabgabenrecht prüfen wir Erschließungsbeitragsbescheide und Straßenausbaubeitragsbescheide, gerne beantworten wir Fragen zum Anschlussbeitragsrecht.

Das Recht des öffentlichen Dienstes ist vorwiegend geprägt durch das Beamtenrecht. Droht Versetzung oder Umsetzung oder gar Entlassung, prüfen und helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Gilt es gegen eine falsche dienstliche Beurteilung vorzugehen, können wir Sie effektiv unterstützen. Droht die Entfernung aus dem Dienst oder ein Disziplinarverfahren, können wir Ihnen die effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten darstellen und Ihnen guten Rat geben.

Im Bereich des Ausländerrechtes sind wir gerne dabei behilflich, die für Sie erforderlichen Visa, beispielsweise zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, bei den jeweiligen deutschen Botschaften zu beantragen und die äußerst komplizierten und umfangreichen Verfahren für Sie durchzuführen. Wir erstellen Ihnen hierbei auch Businesspläne, regeln etwaige notwendige gesellschaftsrechtliche Anforderungen und weisen Ihnen den Weg zum gewünschten Visum.

Im Staatshaftungsrecht prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche gegen die öffentliche Hand, wenn sich diese in rechtswidriger Weise schuldhaft Ihnen gegenüber verhalten hat und hierdurch Schaden entstanden ist. Als Beispiel sei hierfür genannt die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand Ihnen gegenüber, beispielsweise im Straßenbau, bei dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen etc.

Droht Ihnen ein Planfeststellungsverfahren mit Enteignung, z. B. im Zusammenhang mit der Errichtung von Bahnlinien, Straßen oder ähnlichen Infrastrukturmaßnahmen, können wir Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Auch prüfen wir für Sie die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und die Möglichkeit, durch die Verfassungsbeschwerde verfassungsrechtlichen Rechtsschutz zu suchen. Diese äußerst anspruchsvolle Aufgabe haben wir schon mehrfach erfolgreich übernommen. Sprechen Sie mit uns.

Strafrecht

Die Strafverteidigung ist ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet. Zusätzlich soll für den Verteidiger eine Berechtigung und Verpflichtung dazu bestehen, an der Ermittlung der materiellen Wahrheit mitzuwirken. Der Verteidiger ist insoweit neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege anzusehen. Damit steht er nicht unter der Kontrolle des Gerichtes. Er ist ausschließlich im Rahmen der Gesetze einseitig den Interessen seines Mandanten verpflichtet und muss für diesen alles Günstige vorbringen und ist berechtigt, an anderen verfahrensbeteiligten Zeugen oder Sachverständigen durchaus scharfe, nicht aber unsachliche Kritik zu üben. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Verfahren sachdienlich und in prozessual geordneten Bahnen durchgeführt wird.

Diesen Anspruch können Sie an uns stellen, und diesem Anspruch werden wir auch gerecht! Wir verteidigen Sie präventiv im Bereich des Unternehmensstrafrecht, schon bevor staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden, um so Schaden vom Unternehmen, sowohl finanzieller Art als auch Imageschaden, zu vermeiden. Darüber hinaus verteidigen wir jedoch auch ganz konventionell im Strafrecht in den Verfahrensabschnitten des Ermittlungsverfahrens, des Zwischenverfahrens sowie im Hauptverfahren.

Bei Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise der Durchsuchung, der Beschlagnahme, dem dinglichen Arrest, der Vermögensbeschlagnahme oder der Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung, DNA-Identifizierung, der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem vorläufigem Berufsverbot können wir durch unsere Erfahrung und Expertise helfen, die Sanktionen soweit wie möglich zu verhindern bzw. dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Dabei werden zu jedem Verfahrensstadium die notwendigen taktischen Überlegungen angestellt und gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

Besonders einschneidend sind die Maßnahmen der Freiheitsentziehung wie die vorläufige Festnahme aufgrund eines Haftbefehls oder bei Gefahr im Verzug.
Wir können Ihnen hier effektiv helfen, indem wir Ihnen Beistand leisten und die notwendigen Rechtsbehelfe wie Haftprüfung und Haftbeschwerde ergreifen.
Wir verfügen des Weiteren über Expertise bei Fällen mit Auslandsberührung im Bereich insbesondere des europäischen Haftbefehls.

Auch im Zwischenverfahren kann der Verteidiger wirksam für den Mandanten tätig werden. Wir verfügen über Expertise im Bereich der Antragstellung zur Anklageschrift, wenn es darum geht, die Nichtzulassung der Anklage zu beantragen. Des Weiteren können bereits in diesem Zwischenverfahren Einwendungen bzw. Teileinwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgebracht werden. Wir gehen hierbei taktisch klug vor, um Ihren Rechtsschutz bestmöglich durchzusetzen.

Stets werden Sie von uns in den jeweiligen Verfahrensabschnitten begleitet und vorbereitet, damit Sie keine Überraschungen erleben.

In der Hauptverhandlung tragen wir dafür Sorge, dass Sie mit aller Fairness und prozessual ordnungsgemäß behandelt werden. Wir legen fest, ob Sie zur Sache aussagen sollen oder nicht. Wir achten darauf, dass verbotene Beweise nicht eingeführt werden. Darüber hinaus achten wir darauf, dass Sie ein faires Verfahren bekommen, und üben für Sie etwaig notwendige Beanstandungs- und Erklärungsrechte aus. Wir stellen für Sie Beweisanträge; und sollte es notwendig sein, können wir auch eigene Sachverständigen mit in das Verfahren prozessual einführen. Sollte sich herausstellen, dass der Richter befangen ist, werden wir für Sie den notwendigen und richtigen Antrag stellen.

Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens stellen wir Überlegungen an, ob Verständigungen und Vereinbarungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft möglich und sinnvoll sind und für Sie das beste Ergebnis darstellen. Hierbei stimmen wir uns stets mit Ihnen eng ab. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, prüfen wir für Sie die Rechtsmittel der Berufung und der Revision sowie das Rechtsmittel der Wiederaufnahme des Verfahrens.

Auch in Fragen der Strafvollstreckung und der Registerfragen sind wir firm und können Ihnen kompetent zur Seite stehen. Wir verfügen über große Expertise in Kapitalstrafsachen, aber auch in der Verteidigung im Steuerstrafrecht. Auch das Betäubungsmittelstrafrecht wird von uns beherrscht. In spektakulären Wirtschaftsstrafverfahren konnten wir unsere Expertise unter Beweis stellen, Gleiches gilt für die Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. In Steuerstrafsachen kooperieren wir mit hoch spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die bei der Beantwortung komplizierter Fragen dieser Rechtsbereiche behilflich zur Seite stehen.

Wir beachten allerdings auch außerstrafrechtliche Probleme, die mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung stehen können, beispielsweise drohende Berufsverbote, Verlust der Fähigkeit, GmbH-Geschäftsführer sein zu dürfen, Verlust der Beamtenrechte infolge strafrechtlicher Verurteilung, Verlust des Jagdscheins, Verlust des Flugscheins etc.
Diese außerstrafrechtlichen Gesichtspunkte müssen immer berücksichtigt werden.
Mit uns haben Sie die Experten, die auch dies im Blick haben, um Ihre Rechte zu schützen.

Compliance

Corporate Compliance bedeutet, rechtliche Risiken im Unternehmen zu erkennen und diese zu vermeiden. Nicht nur die Großunternehmen, sondern auch die mittelständischen Unternehmen werden mit einer wachsenden Zahl von Compliance-Herausforderungen konfrontiert, und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Complianceverstößen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Corporate Compliance dient in erster Linie der Prävention. Schadensfälle sollen von vornherein vermieden werden. Eine Schadensbegrenzung soll erfolgen, indem Rechtsverletzungen frühzeitig aufgedeckt werden. Die Organisationspflichten müssen rechtmäßig erfüllt sein. Immer mehr Unternehmen richten daher ein Compliance-System ein, das die jeweils kritischen Normen erfasst und deren Einhaltung überwacht.
Dabei sind Compliance-Systeme komplexer Struktur. Neben den Fragen nach dem Inhalt einzuhaltender Normen spielen z. B. Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, der Prozesssteuerung und des Risiko-Managements eine maßgebliche Rolle für das Unternehmen.
Im Unternehmen sind zahlreiche Rechtsbereiche zu beachten und zu durchleuchten, um Compliance-Verstöße zu vermeiden. Klassische Beispiele sind hierfür das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht, Banking und Finance, das Gesellschaftsrecht, insolvenzrechtliche Haftungsfragen sowie das Kartellrecht, das Umweltrecht, das Steuerstrafrecht und die Korruptionsprävention.

Hierbei geht es immer wieder darum, im Unternehmen konkret eine Risikoanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage dann ein Compliance-Programm eingerichtet wird. Der Umfang eines solchen Programmes muss auf die konkreten Anforderungen und auf die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestellt werden.

Häufig wird im Bereich Compliance die Frage gestellt, ob man sich eine solche Compliance-Beratung denn leisten könne. Die Frage muss allerdings andersrum gestellt werden. Kann es sich ein mittelständisches Unternehmen leisten, ohne Compliance-Programm auszukommen?

Beantworten kann man diese Frage erst nach einer Risikoanalyse und einen Blick auf die Konkurrenz. Häufig ist es nämlich so, dass bereits die Konkurrenten ein Compliance-Programm eingerichtet haben und somit im Wettbewerb Vorteile gegenüber den anderen Unternehmen generieren. Generell arbeitet man leichter zusammen, wenn man in den Kundenbeziehungen auf vertikaler und horizontaler Ebene einheitliche Compliance-Standards hat.

Ein Corporate-Compliance-System schützt jedoch nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Akteure des Unternehmens, insbesondere die Vorstände, die Geschäftsführer sowie die Aufsichtsratsmitglieder.
Auch diese Personen können wegen Verletzungen von Organisations- und insbesondere Überwachungspflichten strafrechtlich und bußgeldrechtlich haftbar gemacht werden.
Bei einem gut organisierten Corporate-Compliance-System kann diese Gefahr nahezu völlig ausgeschlossen werden.

Wir verfügen über Expertise bei der Errichtung von Compliance-Programmen und bei der Errichtung von ComplianceOrganisationen in (großen) mittelständischen Unternehmen. Profitieren Sie davon, und machen Sie Ihr Unternehmen sicherer und fit für die Zukunft. Wir helfen gerne, schnell, effektiv und zielorientiert.