Thorsten Wirths
Rechtsanwalt
Thorsten Wirths begann seine juristische Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einem allgemeinzivilrechtlichen Referat. Aufgrund seiner steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Vorbildung konzentrierte er sich auf Fragen des Wirtschaftsrechts und führt seit 1999 das insolvenzrechtliche Referat der Kanzlei.
Zu den Haupttätigkeiten seines Fachbereichs gehört die Abwicklung von Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter, die Beratung von Schuldnern und Gläubigern sowie die Sanierungsberatung. Des Weiteren arbeitet Rechtsanwalt Thorsten Wirths als Zwangsverwalter. Gesellschaftsrecht und gewerblicher Rechtschutz bilden einen weiteren Schwerpunkt. Rechtssichere Vertragsgestaltung erfolgt durch RA Wirths. Das dient der Konfliktvermeidung.
Thorsten Wirths ist Fachreferent oben beschriebener Tätigkeitsschwerpunkte und hält diesbezüglich Inhouse-Seminare für Klienten.
Karriere
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1993 |
Erstes juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität München |
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1995 |
Lehrgang Fachanwalt für Steuerrecht |
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1996 |
Zweites juristisches Staatsexamen (Assessor jur.) |
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1996 |
Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall |
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1999 |
Lehrgang Fachanwalt für Insolvenzrecht |
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2000 |
Partner bei HGK & Partner, Bad Reichenhall, München |
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2008 |
Umwandlung in die Kanzlei Herrmann, Starke, Wirths, Bad Reichenhall |
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Oktober 2008 |
Partner bei STARKE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Bad Reichenhall |
Sprachen
Deutsch, Englisch
Zulassungen
An allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes