Klaus Herrmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klaus Herrmann ist seit Beginn seiner juristischen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt zugelassen. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit hat er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und ist einer der Fachanwälte für Arbeitsrecht der ersten Stunde. Die Tätigkeit reicht vom individuellen Arbeitsrecht (Schwerpunkte: Arbeitsvertragsrecht und Kündigungs- schutzrecht) über das Kollektivarbeitsrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht. Als Beisitzer hat Klaus Herrmann Erfahrung mit der Einigungsstelle.
Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Klaus Hermann im Bereich des privaten Baurechts und Architektenhonorar- und Haftungsrechtes. Er ist Seminarreferent und hält für Klienten kundengerechte Inhouse-Seminare.
Karriere
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1981 |
Erstes juristisches Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
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1984 |
Zweites juristisches Staatsexamen, bayerisches Staatsministerium der Justiz, |
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1987 |
Partner in der Anwaltskanzlei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall |
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1988 |
Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München |
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1999 |
Partner bei HGK & Partner, Bad Reichenhall, München |
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2008 |
Umwandlung in die Kanzlei Herrmann, Starke, Wirths, Bad Reichenhall |
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Oktober 2008 |
Partner bei STARKE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Bad Reichenhall |
Sprachen
Deutsch, Englisch, Italienisch
Zulassungen
an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltsvereins
- Vorstandsmitglied des bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Berchtesgadener Land