Klaus Herrmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Klaus Herrmann ist seit Beginn seiner juristischen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt zugelassen. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit hat er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und ist einer der Fachanwälte für Arbeitsrecht der ersten Stunde. Die Tätigkeit reicht vom individuellen Arbeitsrecht (Schwerpunkte: Arbeitsvertragsrecht und Kündigungs- schutzrecht) über das Kollektivarbeitsrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht. Als Beisitzer hat Klaus Herrmann Erfahrung mit der Einigungsstelle.

Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Klaus Hermann im Bereich des privaten Baurechts und Architektenhonorar- und Haftungsrechtes. Er ist Seminarreferent und hält für Klienten kundengerechte Inhouse-Seminare.

Karriere

1981

Erstes juristisches Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität München

1984

Zweites juristisches Staatsexamen, bayerisches Staatsministerium der Justiz,
Zulassung zur Anwaltschaft,
Rechtsanwalt bei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall

1987

Partner in der Anwaltskanzlei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall

1988

Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks München

1999

Partner bei HGK & Partner, Bad Reichenhall, München

2008

Umwandlung in die Kanzlei Herrmann, Starke, Wirths, Bad Reichenhall

Oktober 2008

Partner bei STARKE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Bad Reichenhall

Sprachen

Deutsch, Englisch, Italienisch

Zulassungen

an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltsvereins
  • Vorstandsmitglied des bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Berchtesgadener Land