Frank C. Starke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Frank C. Starke ist seit Beginn seiner juristischen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt zugelassen. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit hat er sich immer mehr in den Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisiert. Zu diesem weiten Begriff gehören u. a. die Vertragsgestaltung, das Immobiliar- und Erbrecht als auch das Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht.

Frank C. Starke verfügt über Erfahrung in internationalen schiedsgerichtlichen Verfahren (Arbitration), beispielsweise bei der International Chamber of Commerce, Paris. Als Referent für namhafte Seminarveranstalter und in Unternehmens-Seminaren gibt er sein Wissen weiter.

Karriere

1989

Erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Passau

1992

Zweites juristisches Staatsexamen (Assessor jur.), Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Rechtsanwalt bei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall

1995

Zulassung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

1997

Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht München

1998

Lehrgang Fachanwalt für Strafrecht, mit erfolgreich abgelegter Prüfung

1999

Partner bei Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer HGK, Bad Reichenhall, München

2008

Umwandlung in die Kanzlei Herrmann, Starke, Wirths unter Beibehaltung der Partnerschaft, Bad Reichenhall

Oktober 2008

Partner bei STARKE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Bad Reichenhall

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassungen

an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes

Mitgliedschaften

  • Mitglied und Seminarreferent der Bundesvereinigung des Deutschen Öffentlichen Rechtes BÖR
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Seminarreferent VHW Bayern e. V.