Frank C. Starke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Frank C. Starke ist seit Beginn seiner juristischen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt zugelassen. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit hat er sich immer mehr in den Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisiert. Zu diesem weiten Begriff gehören u. a. die Vertragsgestaltung, das Immobiliar- und Erbrecht als auch das Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht.
Frank C. Starke verfügt über Erfahrung in internationalen schiedsgerichtlichen Verfahren (Arbitration), beispielsweise bei der International Chamber of Commerce, Paris. Als Referent für namhafte Seminarveranstalter und in Unternehmens-Seminaren gibt er sein Wissen weiter.
Karriere
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1989 |
Erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Passau |
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1992 |
Zweites juristisches Staatsexamen (Assessor jur.), Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Rechtsanwalt bei Weißauer, Gmeiner & Partner, Bad Reichenhall |
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1995 |
Zulassung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München |
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1997 |
Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht München |
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1998 |
Lehrgang Fachanwalt für Strafrecht, mit erfolgreich abgelegter Prüfung |
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1999 |
Partner bei Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer HGK, Bad Reichenhall, München |
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2008 |
Umwandlung in die Kanzlei Herrmann, Starke, Wirths unter Beibehaltung der Partnerschaft, Bad Reichenhall |
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Oktober 2008 |
Partner bei STARKE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Bad Reichenhall |
Sprachen
Deutsch, Englisch
Zulassungen
an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes
Mitgliedschaften
- Mitglied und Seminarreferent der Bundesvereinigung des Deutschen Öffentlichen Rechtes BÖR
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereins (DAV)
- Seminarreferent VHW Bayern e. V.