Honorare

Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt Gebühren, die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt sind. Sollte ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, so entstehen neben den Anwaltskosten auch Gerichtskosten, welche sich nach dem Gerichtskostengesetz errechnen.

Wir erstellen Ihnen gerne bei Mandatsaufnahme eine Kosten-/Risikoanalyse, damit Sie sehen, welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

Grundsätzlich sind die Kosten abhängig von dem jeweiligen Gegenstandswert. Die Kostentragungspflicht hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jedoch jede Partei selbst die Kosten für die erste Instanz. Für die Erstberatung fällt eine gesetzliche Gebühr von bis zu € 190,- an.

In projektbezogenen Mandaten ist es jedoch auch möglich, einen Gegenstandswert zu vereinbaren, an dem sich die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu orientieren haben.

Darüber hinaus ist es möglich, dass zwischen Anwalt und Mandant ein Stundenhonorar vereinbart wird, welches je nach Fall zwischen € 180,- und € 300,- liegt. In diesem Stundensatz sind natürlich sämtliche Nebenkosten enthalten, wie zum Beispiel Sekretariats-Arbeiten, Rechtsprechungsrecherchen in juristischen Datenbanken wie zum Beispiel Juris.

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist und insoweit die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernehmen muss. Wir prüfen, ob die Kosten der Beratung und auch die Kosten eines etwaigen Prozesses übernommen werden.

Wichtig ist, dass Sie bereits in der Erstberatung durch uns wissen, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen, aber auch welche Kostenerstattungsansprüche bestehen.